Mittwoch - 24. April 2024    
   
 


 
Kurbeitrag / Nordsee-ServiceCard


In der Gemeinde Holtgast besteht zur Zeit keine Kurtaxepflicht. Auf diese Seite finden Sie Informationen über den Kurbeitrag an der Nordsee


 



 

In der Gemeinde Holtgast besteht keine Kurtaxepflicht aber trotzdem werden viele Leistungen für die Urlaubsgäste angeboten.

Nach den z. Zt. geltenden Regelungen haben Sie alle 4 Jahre einen Anspruch auf einen Kuraufenthalt. Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Kur auch schon vor Ablauf der 4-Jahresfrist gewährt werden.


Die Nordsee-ServiceCard (Kurtaxe) gilt bei uns in folgenden Orten

Nordseebad Dornumersiel
Erholungsort Dornum
Küstenbadeort Neßmersiel

Nordseeheilbad Esens-Bensersiel
Nordseeheilbad Bensersiel, Küstenbadeort Esens und Küstenbadeort Sterbur

Nordseeheilbad Neuharlingersiel
Küstenbadeort Ostbense, Küstenbadeort Altharlingersiel, Groß Holum, Hartwart

Luftkurort Werdum

Nordseebad Carolinensiel-Harlesiel
Erholungsort Altfunnixsiel, Erholungsort Wittmund, Isums

Nordseebad Dangast
Stadt Varel

 

Sie können auf Wunsch bei den jeweiligen Kurverwaltungen die Kurkarten erhalten.

Informationen hierüber finden Sie im Internet unter:

Kurverwaltung Esens-Bensersiel + Kurverwaltung Neuharlingesiel

 

 

 



 


   
Letzte Aktualisierung:
02.06.2023

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