In der Gemeinde Holtgast besteht keine Kurtaxepflicht aber trotzdem werden viele Leistungen für die Urlaubsgäste angeboten.
Nach den z. Zt. geltenden Regelungen haben Sie alle 4 Jahre einen Anspruch auf einen Kuraufenthalt. Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Kur auch schon vor Ablauf der 4-Jahresfrist gewährt werden.
Die Nordsee-ServiceCard (Kurtaxe) gilt bei uns in folgenden Orten
Nordseebad Dornumersiel
Erholungsort Dornum
Küstenbadeort Neßmersiel
Nordseeheilbad Esens-Bensersiel
Nordseeheilbad Bensersiel, Küstenbadeort Esens und Küstenbadeort Sterbur
Nordseeheilbad Neuharlingersiel
Küstenbadeort Ostbense, Küstenbadeort Altharlingersiel, Groß Holum, Hartwart
Luftkurort Werdum
Nordseebad Carolinensiel-Harlesiel
Erholungsort Altfunnixsiel, Erholungsort Wittmund, Isums
Nordseebad Dangast
Stadt Varel
Sie können auf Wunsch bei den jeweiligen Kurverwaltungen die Kurkarten erhalten.
Informationen hierüber finden Sie im Internet unter:
Kurverwaltung Esens-Bensersiel + Kurverwaltung Neuharlingesiel